Wir haben uns entschlossen, eine Variante eines Immobilienwiki anzubieten.
Gerade hinsichtlich Immobilien und wiki findet man online derzeit recht wenig. In unserem Immowiki findet man immobilienspezifische Beiträge bzw. "Suchbegriffe", die auf ihre Bedueutng für die Immobilienwirtschaft ergänzt werden. Beigefügt werden im immobilienwiki "Netzhinweise", d.h. Weblinks, die zusätzlich informieren sollen.
Die Beiträge sehen dann, wie am Beispiel des Erbbaurechts aus:
Das Erbbaurecht (umgangssprachlich auch Erbpacht) ist - aus der Sicht des Erbbauberechtigten - das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des Grundstücks eines fremden Eigentümers ein Bauwerk zu besitzen. Das Erbbaurecht wird selbst wie ein Grundstück behandelt (so genanntes „grundstücksgleiches Recht“) und im Grundbuch (in Abteilung II) wie ein Grundstück eingetragen. Es kann selbst belastet werden, beispielsweise mit Grundpfandrechten (Grundschuld und Hypothek). Meist wird vereinbart, dass der Erbbauberechtigte an den Eigentümer des Grundstücks eine einmalige Gegenleistung oder monatliche Zahlungen (den sog. Erbbauzins) leisten muss.
Schauen Sie doch ein fach mal vorbei !
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